Pay-or-OK-Cookie-Wände nach EDPB-Stellungnahme 08/2024: eine klare Haltung für den EU-E-Commerce
Die EDPB-Stellungnahme 08/2024 bestätigt, dass eine binäre Wahl zwischen Bezahlabo und Tracking-Einwilligung bei großen Online-Plattformen kaum eine freiwillige Einwilligung nach der DSGVO erzeugen kann. Die Stellungnahme erfasst nicht jeden Shop, der strukturelle Maßstab ist aber öffentlich. Wann Ihr Shop betroffen ist, was die EDPB tatsächlich gesagt hat und was die Aufsicht seitdem getan hat.
Pay-or-OK ist das Cookie-Banner-Muster, das Besuchende vor genau zwei Optionen stellt: Tracking annehmen oder eine monatliche Gebühr zahlen, um die Seite ohne Tracking zu nutzen. Die EDPB hat am 17. April 2024 die Stellungnahme 08/2024 zu diesem Modell veröffentlicht, mit Fokus auf große Online-Plattformen. Sie ist die wichtigste EU-Stellungnahme zu dieser Frage seit Meta gegen Bundeskartellamt (EuGH, Juli 2023).
Was hat die EDPB tatsächlich gesagt?
In den meisten Fällen wird es großen Online-Plattformen nicht möglich sein, die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung zu erfüllen, wenn sie die Nutzerinnen und Nutzer nur vor die binäre Wahl stellen, der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken verhaltensbasierter Werbung zuzustimmen oder eine Gebühr zu zahlen.
Die Stellungnahme benennt die Faktoren, die in der Gesamtschau das Merkmal „freiwillig“ der Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO untergraben. Fehlt eine gleichwertige Alternative ohne verhaltensbasierte Werbung, ist der Preis für das Bezahlmodell offensichtlich unverhältnismäßig oder gibt es gar keine kostenlose Alternative, ist die durch die Wand erlangte Einwilligung nicht freiwillig erteilt.
Wer fällt unter den Anwendungsbereich?
Die Stellungnahme betont wiederholt „große Online-Plattformen“. Die strukturelle Sorge ist die Verhandlungs-Asymmetrie: Eine einzelne Person kann mit einem nahezu monopolistischen Dienst nicht sinnvoll verhandeln. Die Stellungnahme ist kein pauschales Verbot von Pay-or-OK für jeden Shop.
Nationale Aufsichten legen den Maßstab gleichwohl weniger eng aus. Die deutsche Datenschutzkonferenz hat am 22. März 2023 eine eigene Position veröffentlicht und ist für jeden Verantwortlichen in einer dominanten Inhaltsposition zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Die CNIL hat für 2025 und 2026 Durchsetzungs-Schwerpunkte angekündigt, die Consent-or-Pay-Wände auf französischen Verlags- und Handelsseiten umfassen.
DurchsetzungGarante (Italien), Maßnahme vom 19. Dezember 2023, Nr. 567: Auflage gegen einen italienischen Magazinverlag, eine binäre Cookie-Wand mit einem Werbefrei-Abo zu 2,99 EUR pro Monat zu entfernen — wegen Fehlens einer trackingfreien kostenlosen Alternative und einer fehlenden Preisobergrenze für das Bezahlmodell. Bußgeld: 25.000 EUR zuzüglich Untersagungsanordnung.
Was bedeutet das für einen typischen EU-Shop?
Ein Shop, der physische oder digitale Waren verkauft, ist strukturell anders aufgestellt als eine Inhalts-Plattform. Besucherinnen und Besucher kommen, um ein Produkt zu kaufen, nicht um abogeschützte Inhalte zu konsumieren. Die EDPB-Stellungnahme 08/2024 gilt für den klassischen Einzelhandel nicht unmittelbar. Mehrere große EU-Händler haben 2025 und 2026 jedoch werbefreie Abos eingeführt, die das Pay-or-OK-Muster ausdrücklich im Cookie-Banner einsetzen, und mindestens eine Verbraucherzentrale bereitet Pilotverfahren vor.
Bietet Ihr Shop ein bezahltes „werbefreies“ oder „trackingfreies“ Modell an, das im Cookie-Banner als einzige Alternative zum Tracking dargestellt wird, bewegen Sie sich in der Grauzone. Das Muster ist nicht per se rechtswidrig, aber Gegenstand einer aktiven, einzelfallorientierten Durchsetzung der nationalen Aufsichten.
So prüfen wirComplianceGuardHQ kennzeichnet Pay-or-OK-Cookie-Wände nicht als Verstoß. Der deterministische Detektor gibt stattdessen eine Warnung aus — mit Link auf die EDPB-Stellungnahme 08/2024 und die relevanten Positionen von DSK und CNIL, damit eine Anwältin oder ein Anwalt die konkrete Umsetzung bewerten kann.
Was diese Woche zu prüfen ist
Verwendet Ihre Storefront eine Form von Consent-or-Pay-Banner, prüfen Sie drei Punkte. Erstens: Gibt es eine kostenlose Alternative ohne verhaltensbasiertes Tracking? Zweitens: Steht der Preis des Bezahlmodells in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die durchschnittliche Nutzerin oder den durchschnittlichen Nutzer? Drittens: Machen Banner-Text und Abo-Bedingungen zusammen deutlich, welche Verarbeitung in welchem Zweig stattfindet? Die Antworten lösen die Rechtsfrage nicht, decken sich aber sauber mit dem Maßstab der EDPB.
Starten Sie einen kostenlosen Scan Ihrer Live-Storefront. ComplianceGuardHQ meldet jedes Pay-or-OK-Muster im Cookie-Banner als Warnung, verlinkt die EDPB-Stellungnahme sowie die einschlägige Position der nationalen Aufsicht Ihres Landes. Der Scan dauert etwa 60 Sekunden und benötigt keine Installation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der EDPB-Stellungnahme 08/2024?
Die EDPB-Stellungnahme 08/2024 vom 17. April 2024 behandelt die Wirksamkeit von Einwilligungen, die große Online-Plattformen erlangen, wenn sie Nutzerinnen und Nutzern eine binäre Wahl zwischen der Zustimmung zu verhaltensbasierter Werbung und der Zahlung einer Gebühr anbieten. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche binäre Wahl in den meisten Fällen kaum zu einer freiwilligen Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11 DSGVO führen kann.
Gilt die EDPB-Stellungnahme 08/2024 auch für kleine Onlineshops?
Die Stellungnahme richtet sich an große Online-Plattformen mit erheblicher Verhandlungs-Asymmetrie. Auf eine typische kleine oder mittelgroße E-Commerce-Storefront ist sie nicht unmittelbar anwendbar. Nationale Aufsichten (DSK in Deutschland, CNIL in Frankreich, Garante in Italien) haben den gleichen strukturellen Maßstab in ihren eigenen Durchsetzungs-Schwerpunkten jedoch breiter angewendet.
Ist eine Pay-or-OK-Cookie-Wand immer rechtswidrig?
Nein. Die EDPB-Stellungnahme erklärt das Muster nicht per se für rechtswidrig. Sie benennt tatsachenabhängige Faktoren, die gegen eine wirksame Einwilligung sprechen, darunter das Fehlen einer trackingfreien kostenlosen Alternative, ein unverhältnismäßiger Preis für das Bezahlmodell und das Fehlen jeglicher kostenloser Alternative. Die Rechtmäßigkeit hängt vom Gesamtbild im Verständnis der jeweiligen nationalen Aufsicht ab.
Was ist das bislang höchste Bußgeld wegen einer Consent-or-Pay-Wand?
Stand Juni 2026 ist die größte veröffentlichte EU-Durchsetzungsmaßnahme die Garante-Anordnung vom 19. Dezember 2023 (Nr. 567): 25.000 EUR Bußgeld zuzüglich Untersagung gegen einen italienischen Magazinverlag. Die Höhe ist überschaubar, die Anordnung verpflichtete den Verlag jedoch, innerhalb von 90 Tagen eine trackingfreie kostenlose Alternative einzuführen.
Markiert ComplianceGuardHQ Pay-or-OK als DSGVO-Verstoß?
Nein. ComplianceGuardHQ markiert das Muster als Warnung, nicht als Verstoß. Der deterministische Detektor bestätigt das Vorliegen einer Consent-or-Pay-Gestaltung im Cookie-Banner, verlinkt die EDPB-Stellungnahme und die einschlägige Position der nationalen Aufsicht und empfiehlt die Prüfung durch eine/n qualifizierte/n Datenschutzbeauftragte/n oder eine auf EU-Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die rechtliche Bewertung erfordert eine tatsachenabhängige Entscheidung, die wir bewusst nicht für Sie treffen.
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Kostenlosen Scan startenComplianceGuardHQ führt einen automatisierten technischen Scan durch. Die Befunde stützen sich auf den Wortlaut der Richtlinien und auf Durchsetzungspräzedenz. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung in Ihrem Rechtsgebiet wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin, einen Anwalt oder Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.