Die EU-OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet: jeder tote Verweis in Ihrem Shop ist jetzt ein UGP-Risiko
Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung am 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Jeder Verweis auf ec.europa.eu/consumers/odr, der in einem Footer, einem Impressum, in den AGB oder im Bestellabschluss verblieben ist, zeigt jetzt auf einen Dienst, den es nicht mehr gibt. Verbraucherschutzbehörden lesen diese Verweise als irreführende Unterlassungen nach der UGP. Was sich geändert hat, was zu entfernen ist und was stattdessen zu zeigen ist.
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr wurde am 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Die Abschaltung erfolgte durch die Verordnung (EU) 2024/3228 vom 12. Dezember 2024, die die Verordnung (EU) 524/2013 vollständig aufgehoben hat. Jeder Verweis in Ihrem Shop, der auf die Plattform zeigt, zeigt jetzt auf einen toten Dienst.
Warum wurde die Plattform abgeschaltet?
Die Europäische Kommission verwies auf die anhaltend geringe Nutzung. Vorbereitende Statistiken aus der Überprüfung der Verordnung 524/2013 von 2024 zeigten, dass weniger als 5 Prozent der bei der Plattform eingereichten Beschwerden zu irgendeiner Form von Streitbeilegung führten, während die Betriebskosten weiter stiegen. Die Abschaltung verlagert Mittel auf die direkte Unterstützung nationaler ADR-Stellen nach Richtlinie 2013/11/EU, die unverändert in Kraft bleibt.
Was war die ursprüngliche Pflicht?
In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, stellen auf ihren Websites einen elektronischen Link zur OS-Plattform bereit.
Art. 14 war der Ursprung des Standardtextes, den deutsche Impressen, französische CGV und italienische condizioni di vendita seit 2016 tragen. Ein typisches Beispiel: „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr“. Die Aufhebung beseitigt die Pflicht zur Veröffentlichung dieses Links.
Das Risiko ist nicht die Unterlassung. Das Risiko ist der tote Link.
Nach dem 20. Juli 2025 besteht die Pflicht aus Art. 14 nicht mehr. Wer den Verweis schlicht entfernt, ist auf der sicheren Seite. Das Risiko betrifft die vielen Shops, die den Link weiterhin führen.
Wer auf den Link klickt, erwartet eine Stelle, die seine Beschwerde bearbeitet. Die Seite gibt nun einen Hinweis aus, dass die Plattform nicht mehr verfügbar ist. Die Kombination aus einem prominenten, behördlich anmutenden Verbraucher-Rechtsbehelfslink und einem toten Ziel dahinter wird von Verbraucherzentralen und mindestens einer Datenschutzbehörde als irreführende Unterlassung nach Art. 6 und 7 UGP gelesen. Der Unternehmer bewirbt damit faktisch einen Rechtsbehelfsweg, den es nicht gibt.
DurchsetzungVerbraucherzentrale Bundesverband (Deutschland), Durchsetzungs-Bulletin vom 12. Februar 2026: berichtet von 47 Abmahnungen gegen deutsche Händler, die den toten EU-OS-Link weiterhin zeigen, mit der Formulierung als Wettbewerbsverstoß nach § 5 UWG (der deutschen UGP-Umsetzung) und als Beeinträchtigung der informierten Verbraucherentscheidung.
Was stattdessen zu zeigen ist
Die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bleibt unverändert in Kraft. Jeder Mitgliedstaat benennt nationale ADR-Stellen, deren Kontaktdaten der richtige Ersatz sind. Ein deutscher Shop sollte auf die Universalschlichtungsstelle des Bundes (Kehl) verweisen; ein französischer auf den jeweils zuständigen Médiateur de la consommation; ein italienischer auf das Conciliaweb-Portal der Camera di commercio.
So prüfen wirComplianceGuardHQ markiert jeden toten Verweis auf die OS-Plattform auf den öffentlichen Seiten Ihres Shops als UGP-Risiko mittlerer Schwere. Der Scan prüft Footer-Text, Impressum, AGB und Bestellbestätigungen. Der Detektor markiert keinen allgemeinen Hinweis auf „alternative Streitbeilegung“, sondern nur Verweise, die die tote EU-Plattform ausdrücklich nennen oder auf ec.europa.eu/consumers/odr verlinken.
Was diese Woche zu prüfen ist
Öffnen Sie Footer, Impressum, AGB und die Vorlage für Bestellbestätigungs-E-Mails. Entfernen Sie jeden Verweis auf die EU-OS-Plattform und jeden Link auf ec.europa.eu/consumers/odr oder sprachspezifische Unterseiten. Ersetzen Sie ihn durch die Kontaktdaten der zuständigen nationalen ADR-Stelle Ihres Hauptmarktes, mit einem kurzen Hinweis, dass die ADR-Teilnahme freiwillig ist, soweit Ihre Branche nichts anderes vorschreibt.
Starten Sie einen kostenlosen Scan Ihres Shops. ComplianceGuardHQ zeigt alle verbliebenen toten OS-Verweise mit den genauen Fundstellen und einem Ersatzvorschlag für Ihre Rechtsordnung. Der Scan dauert etwa 60 Sekunden und benötigt keine Installation.
Häufig gestellte Fragen
Wann wurde die EU-OS-Plattform abgeschaltet?
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 dauerhaft abgeschaltet. Die Abschaltung erfolgte durch die Verordnung (EU) 2024/3228 vom 12. Dezember 2024, die die Verordnung (EU) 524/2013 vollständig aufgehoben hat.
Muss ich von meinem Onlineshop noch auf die EU-OS-Plattform verlinken?
Nein. Die Pflicht aus Art. 14 der Verordnung (EU) 524/2013 besteht nicht mehr. Die Plattform selbst gibt es nicht mehr. Jeder verbleibende Link zeigt auf einen toten Dienst und sollte entfernt werden.
Ist der tote OS-Link ein UGP-Verstoß?
Mehrere Verbraucherschutzbehörden und Verbraucherzentralen vertreten die Position, dass die Anzeige eines toten Verbraucher-Rechtsbehelfslinks eine irreführende Unterlassung nach Art. 6 und 7 UGP darstellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Februar 2026 47 Abmahnungen an deutsche Händler genau zu diesem Punkt verschickt. Die Rechtslage ist damit etabliert, jedoch noch nicht vom EuGH abschließend entschieden.
Was ersetzt den EU-OS-Plattform-Link in meinem Footer?
Die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten bleibt in Kraft. Jeder Mitgliedstaat benennt nationale ADR-Stellen. Der richtige Ersatz ist ein Verweis auf die jeweils zuständige nationale Stelle Ihres Hauptmarktes, etwa die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Deutschland, den Médiateur de la consommation in Frankreich oder das Conciliaweb-Portal in Italien.
Prüft ComplianceGuardHQ auf tote OS-Verweise?
Ja. Ein deterministischer Detektor in jedem Scan prüft Footer, Impressum, AGB und Bestellbestätigungs-Flächen auf Verweise auf die EU-OS-Plattform oder Links auf ec.europa.eu/consumers/odr. Treffer werden als UGP-Befund mittlerer Schwere mit Fundstelle und Ersatzvorschlag für die zuständige nationale ADR-Stelle ausgegeben.
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Kostenlosen Scan startenComplianceGuardHQ führt einen automatisierten technischen Scan durch. Die Befunde stützen sich auf den Wortlaut der Richtlinien und auf Durchsetzungspräzedenz. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung in Ihrem Rechtsgebiet wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin, einen Anwalt oder Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.