Widerrufsbutton nach § 356a BGB: was deutsche Onlineshops ab dem 19. Juni 2026 vorhalten müssen
Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Verbrauchervertrag mit Dauerverpflichtung einen Widerrufsbutton mit nur einem Klick anbieten. § 356a BGB setzt Art. 4 der Richtlinie (EU) 2023/2673 um und verlangt einen dauerhaft erreichbaren, gesetzlich beschrifteten Button ohne Login-Hürde. Wer betroffen ist, was der Button leisten muss und wo Shopify- und WooCommerce-Shops typischerweise scheitern.
Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder deutsche Onlineshop, der einen Vertrag mit fortlaufender Zahlungspflicht an Verbraucher vertreibt, einen Widerrufsbutton vorhalten. Die Vorgabe steht im neuen § 356a Bürgerliches Gesetzbuch und setzt Art. 4 der Richtlinie (EU) 2023/2673 zur Modernisierung des Verbraucherrechts mit digitalen Mitteln um. Deutschland hat als erster Mitgliedstaat gesetzlich geregelt; Nachbarstaaten werden 2026 und 2027 nachziehen.
Wenn Ihr Shop Verbrauchern etwas verkauft, das einem Abo ähnelt (eine Monatsbox, einen Streaming-Pass, ein Coaching-Programm, einen SaaS-Tarif), gilt der Button für Sie.
Was sagt das Gesetz?
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, durch die ein Verbraucher eine entgeltliche Dauerverpflichtung eingeht, hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der dieser den Widerruf des Vertrags ohne Weiteres mit einer eindeutigen Erklärung erklären kann.
Der Button muss dauerhaft sichtbar sein, solange der Vertrag läuft, und ohne Login auf derselben Online-Schnittstelle erreichbar, auf der der Vertrag geschlossen wurde. Die Beschriftung ist vorgegeben: „Verträge hier widerrufen“ oder eine vergleichbare, ebenso eindeutige Formulierung. Der Klick führt zu einer Bestätigungsseite, die die Widerrufserklärung erfasst und eine automatische Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger auslöst (§ 356a Abs. 3 BGB).
DurchsetzungBundesgerichtshof, Urteil vom 9. November 2023, Az. III ZR 105/22: Der parallele Kündigungsbutton nach § 312k BGB wird streng ausgelegt. Eine Schaltfläche „Mein Konto kündigen“ statt der gesetzlich vorgesehenen Formulierung „Verträge hier kündigen“ wurde als unzureichend gewertet. Es ist allgemein erwartet, dass die Entscheidung sinngemäß auf § 356a übertragen wird.
Wer ist betroffen?
§ 356a erfasst jeden über eine elektronische Schnittstelle geschlossenen Vertrag mit einem Verbraucher, der eine entgeltliche Dauerverpflichtung begründet. Die Begründung des Bundesministeriums der Justiz nennt Beispiele: Aboboxen, Musik- und Video-Streaming, Fitness-Apps, Dating-Apps, Magazinabos, Energieverträge, Mobilfunkverträge und an Verbraucher verkaufte SaaS-Tarife. Einmalkäufe fallen nicht darunter.
Entscheidend: Die Regelung gilt auch für außerhalb Deutschlands ansässige Unternehmen, sofern sie ihr Angebot auf deutsche Verbraucher ausrichten. Ein in Irland sitzender Shopify-Shop, der eine monatliche Tee-Box an Adressen in Deutschland verkauft, unterliegt § 356a ab dem 19. Juni 2026.
Warum der Button mehr Gewicht hat, als er klingt
Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 BGB nicht zu laufen. Der Bundesgerichtshof hat zu § 312k bereits entschieden, dass ein fehlender oder falsch beschrifteter Kündigungsbutton eine Kündigung jederzeit ermöglicht, nicht nur innerhalb einer Frist. Die gleiche Lesart wird für § 356a erwartet. Im Ergebnis macht ein fehlender Button aus einer 14-tägigen Widerrufsfrist eine potenziell unbegrenzte und setzt den Unternehmer Monate oder Jahre nach Lieferung Rückabwicklungen aus.
Wo Shopify- und WooCommerce-Abos brechen
Die meisten Abo-Apps für Shopify und WooCommerce stellen den Kündigungsweg im Kundenkonto hinter dem Login bereit. Das genügt der Parallelvorschrift § 312k, ist für § 356a aber zu wenig. Der Widerrufsbutton muss auf der öffentlichen Oberfläche ohne Login erreichbar sein. Die heutigen Standardkonfigurationen von Recharge, Bold Subscriptions und WooCommerce Subscriptions sehen keinen öffentlichen Widerrufsweg vor. Deutsche Shops, die diese Apps einsetzen, müssen daher einen permanenten Button auf einer öffentlichen Seite ergänzen (Header der Startseite, Footer oder eigene Seite /widerruf), der den gesetzlichen Widerrufsfluss anstößt.
So prüfen wirComplianceGuardHQ geht nicht davon aus, dass Ihr Shop bereits gegen § 356a verstößt. Wir gehen davon aus, dass Ihr Abo-Stack nicht für einen öffentlichen, login-freien Widerrufseinstieg ausgelegt war. Ab dem 1. Mai 2026 prüft der Scan auf deutschen Storefronts das Vorhandensein des Buttons auf jeder Seite, seine Beschriftung, die Erreichbarkeit ohne Sitzung und das Vorhandensein einer Bestätigungsstufe mit Empfangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger.
Was diese Woche zu tun ist
Verkauft Ihr Shop Dauerschuldverträge an deutsche Verbraucher, ist die Arbeitsfrist kurz. Ergänzen Sie einen dauerhaften Button mit der Beschriftung „Verträge hier widerrufen“ im öffentlichen Footer und verlinken Sie ihn auf eine Seite /widerruf. Diese Seite sollte ein einfaches Formular ausspielen (Vertragsnummer, E-Mail, optionaler Grund), das eine Widerrufserklärung abgibt und der Verbraucherin oder dem Verbraucher sofort eine maschinenlesbare Bestätigung per E-Mail sendet. Verlinken Sie dieselbe Seite zusätzlich im Kundenkonto, damit auch eingeloggte Nutzer sie sehen.
Starten Sie einen kostenlosen Scan Ihres Live-Shops, und ComplianceGuardHQ meldet, ob ein Widerrufsbutton vorhanden ist, ob seine Beschriftung der gesetzlichen Vorgabe entspricht und ob der verlinkte Fluss nach Absenden eine Bestätigungsseite zurückgibt. Der Scan dauert etwa 60 Sekunden und benötigt keine Installation.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt der Widerrufsbutton nach § 356a BGB?
§ 356a BGB tritt am 19. Juni 2026 für alle online geschlossenen Verbraucherverträge mit fortlaufender Zahlungspflicht in Kraft. Die Vorschrift setzt Art. 4 der Richtlinie (EU) 2023/2673 zur Modernisierung des Verbraucherrechts mit digitalen Mitteln um.
Welche Beschriftung muss der Widerrufsbutton tragen?
Das Gesetz schreibt die Formulierung „Verträge hier widerrufen“ oder eine vergleichbare, ebenso eindeutige Beschriftung vor. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum parallelen Kündigungsbutton (§ 312k BGB), Urteil vom 9. November 2023, Az. III ZR 105/22, legt strenge Maßstäbe an: Umschreibungen wie „Mein Konto kündigen“ wurden für unzureichend befunden.
Gilt der Widerrufsbutton auch für Einmalkäufe?
Nein. § 356a BGB gilt nur für Verbraucherverträge mit fortlaufender Zahlungspflicht — also Abonnements, Streaming, Magazinlieferungen, Energieverträge, Mobilfunkverträge und an Verbraucher verkaufte SaaS-Tarife. Einmalige Produktkäufe in einem Shopify- oder WooCommerce-Shop bleiben außerhalb des Anwendungsbereichs; das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht nach § 355 BGB greift dort weiter.
Gilt der Button auch für ausländische Händler, die an deutsche Verbraucher verkaufen?
Ja. Die Regelung folgt dem deutschen Kollisionsrecht für Verbraucherverträge. Ein außerhalb Deutschlands ansässiger Unternehmer, der sein Angebot auf deutsche Verbraucher ausrichtet (deutschsprachiger Storefront, Preise in Euro, Lieferoptionen nach Deutschland), ist ab dem 19. Juni 2026 an § 356a BGB gebunden.
Was passiert, wenn mein Shop den Button nicht vorhält?
Die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 355 BGB beginnt nicht zu laufen, solange das Unternehmen nicht erfüllt. Die BGH-Rechtsprechung zum parallelen § 312k erwartet dieselbe Lesart. Ein fehlender Button macht aus einer 14-tägigen Widerrufsfrist also eine potenziell unbegrenzte und setzt den Händler Monate oder Jahre nach Lieferung Rückabwicklungen aus, neben einer eigenständigen Haftung nach UGP-Recht wegen Unterlassens.
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Kostenlosen Scan startenComplianceGuardHQ führt einen automatisierten technischen Scan durch. Die Befunde stützen sich auf den Wortlaut der Richtlinien und auf Durchsetzungspräzedenz. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auslegung in Ihrem Rechtsgebiet wenden Sie sich an eine qualifizierte Anwältin, einen Anwalt oder Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.